Technik




Richtlinien für die apparative Ausrüstung für Holter-Monitoring

Das Aufnahmegerät muß eine kontinuierliche Speicherung des EKGs über 24 Stunden während laborunabhängiger physischer und psychischer Aktivitäten ermöglichen. Dabei ist eine simultane, zweikanalige Aufzeichnung des EKGs notwendig.

Begründung:
Kürzere EKG-Aufzeichnungen widersprechen nicht nur dem internationalen Standard, sondern gehen insbesondere mit eine Einbuße an diagnostischer Sensitivität einher, da die Arrhythmiespektren innerhalb 24stündiger Tag-Nacht-Zyklen inhomogen verteilt sind.
Diskontinuierliche EKG-Aufzeichnungen sind intransparent, da sie keine vollständige Überprüfung des Überwachungszeitraumes erlauben. Der hierdurch im Einzelfall zu erwartende Informationsverlust ist inakzeptabel, so daß diese Art der EKG-Speicherung zur Zeit nicht befürwortet werden kann.

Das Analysegerät muß die Möglichkeit enthalten, interessierende Episoden in Echtzeit (1:1) wiederzugeben oder auf dem Bildschirm festzuhalten. Insbesondere muß eine zeitgeraffte optische Wiedergabe (60:1 und 120:1) des gespeicherten EKGs möglich sein, wobei eine simultane, zweikanalige Darstellung des EKGs wünschenswert ist. Schließlich muß das Auswertegerät eine computergestützte Analyse hinreichender Genauigkeit ermöglichen.
Das eingesetzte Langzeit-EKG-System muß die Zuordnung von Symptomen des Patienten (Zeitangaben im Patiententagebuch) mit EKG-Veränderungen ermöglichen (MARKER).
Obligat ist ein EKG-Aufnahmegerät, das die Dokumentation langzeit-elektrokardiographisch erfaßter Arrhythmien mit 25 mm/s gewährleistet. Auch hier ist eine zweikanalige, simultane EKG-Dokumentation notwendig.
Eine kontinuierliche graphische Herzfrequenz-Trendschreibung über 24 Stunden vermittelt größten diagnostischen Nutzen und ist daher notwendig.
Um eine optimale Qualität zu sichern, sollten nur die von der Östereichischen Gesellschaft für Holter-Monitoring empfohlenen und validierten Geräte zur Anwendung kommen.

Liste der in Österreich vertriebenen Langzeit-EKG- und ABDM-Geräte mit den entsprechenden Anbietern

Stand: 11.10.2011